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Steuerrecht
27.05.2019
Steuerrecht
FG Münster: Anforderungen für die Hinzuschätzung aufgrund einer Lohnkalkulation des Finanzamtes

Das FG Münster hat mit Beschluss vom 16.4.2019 – 5 V 281/19 L – wie folgt entschieden:

Trägt das Finanzamt zahlreiche konkrete Umstände aus der jüngeren Vergangenheit – insbesondere mehrere erfolglose Kontopfändungen – vor, die eine Gefährdung des Steueranspruchs belegen, insbesondere die eigene Aussage des Antragstellers, dass seine Reserven „ehrlich gesagt mittlerweile aufgebraucht seien“, spricht dies für eine Gefährdung des Steueranspruchs.

 (Leitsätze der Redaktion)

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