FG Münster: Anforderungen für die Hinzuschätzung aufgrund einer Lohnkalkulation des Finanzamtes
Das FG Münster hat mit Beschluss vom 16.4.2019 – 5 V 281/19 L – wie folgt entschieden:
Trägt das Finanzamt zahlreiche konkrete Umstände aus der jüngeren Vergangenheit – insbesondere mehrere erfolglose Kontopfändungen – vor, die eine Gefährdung des Steueranspruchs belegen, insbesondere die eigene Aussage des Antragstellers, dass seine Reserven „ehrlich gesagt mittlerweile aufgebraucht seien“, spricht dies für eine Gefährdung des Steueranspruchs.
(Leitsätze der Redaktion)