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Steuerrecht
29.05.2012
Steuerrecht
BFH: Anforderungen an tatsächliche Durchführung eines Ehegatten- Treuhandvertrags

Der BFH hat im Urteil vom 14.3.2012 – IX R 37/11 – entschieden: Vereinbaren Eheleute untereinander, dem an einer GmbH qualifiziert Beteiligten solle die Rechtsstellung des anderen Ehegatten als Sicherungsgeber für Verbindlichkeiten der GmbH zugeordnet werden, so wird dieser als Treuhandverhältnis auszulegende Vertrag tatsächlich nicht durchgeführt, wenn der Gesellschafter den Sicherungsgeber abredewidrig weder von den Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH freistellt noch ihm seine Aufwendungen ersetzt.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1379-5 unter www.betriebs-berater.de

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