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Steuerrecht
24.09.2019
Steuerrecht
BFH: Anforderungen an einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks

Der BFH hat mit Urteil vom 3.7.2019 – VI R 36/17 – wie folgt entschieden:

1. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich bei den zugewandten Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten.

2. Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot mit einem Heißgetränk stellen kein Frühstück i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SvEV dar. Für die Annahme eines (einfachen) Frühstücks muss jedenfalls ein Aufstrich oder Belag hinzutreten.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2019-2261-4

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