BFH: Anforderungen an die zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug erforderliche Rechnung
Der BFH hat mit Beschluss vom 18.5.2020 – XI B 105/19 – wie folgt entschieden:
NV: Mit einer Rechnung, die keine ausreichende Leistungsbeschreibung enthält, kann ein möglicherweise bestehendes Recht auf Vorsteuerabzug nicht ausgeübt werden.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2020-1750-6