EuGH: Anforderungen an die Rechnung für den Vorsteuerabzug
Der EuGH hat mit Urteil vom15.11.2017 – verb. Rs. C-374/16 und C-375/16, Geissel/Butin - wie folgt entschieden: Art. 168 Buchst. a und Art. 178 Buchst. a in Verbindung mit Art. 226 Nr. 5 der Richtlinie 2006/ 112/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug davon abhängig macht, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.