BFH: Anforderungen an Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Gründung
Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2015 – V R 8/15 - wie folgt entschieden: Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll.