BFH: Anforderungen an Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft
Der BFH hat mit Urteil vom 23.7.2009 –V R 20/08– entschieden: Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG für gemeinnützige Körperschaften ist nur zu gewähren, wenn die Vereinssatzung die formellen Anforderungen an die sog. Vermögensbindungnach § 61 AO erfüllt. Hierzu ist erforderlich, dass dieVereinssatzung eine Regelung sowohl hinsichtlich der Auflösung und der Aufhebung als auch bei Zweckänderung enthält.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2171-4 unter www.betriebs-berater.de