BFH: Anforderungen an Revisionsbegründung
Der BFH entschied mit Urteil vom 20.4.2010 – VI R 44/09 –, dass der bloße Hinweis in der Revisionsbegründung, das angefochtene Urteil stehe zu einer (genau bezeichneten) Entscheidung des BFH in Widerspruch, nicht ausreicht. Vielmehr müssen die Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art angegeben werden, die das erstinstanzliche Urteil als unrichtig erscheinen lassen sollen. Der Revisionskläger (im Streitfall das FA) habe sich mit den tragenden Gründen des FG-Urteils auseinanderzusetzen und darzulegen, weshalb er diese für unrichtig hält.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1309-5