BFH: Anforderung an Buchnachweis
Der BFH hat mit Urteil vom 28.8.2014 - V R 16/14 - entschieden: Verbucht der Unternehmer Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung, kann dies ausreichen, um den Buchnachweis nach § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. § 13 UStDV dem Grunde nach zu führen.