BFH: Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker
Der BFH hat durch Urteil vom 6.7.2011 –II R 44/ 10 – entschieden: Der Schenker, gegen den Schenkungsteuer festgesetzt wurde, kann den gegen den Bedachten ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Werts des zugewendeten Grundstücks anfechten, obwohl der Bescheid dem Schenker gegenüber keine bindende Wirkung entfaltet.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2389-4 unter www.betriebs-berater.de