FG Münster: Anfechtung einer Grundstücksübertragung nach AnfG bei Zurückbehalt eines Wohnrechts
Das FG Münster hat mit Urteil vom 6.6.2014 – 14 K 687/10 AO - wie folgt entschieden: Eine Grundstücksübertragung kann vom Finanzamt nicht nach dem Anfechtungsgesetz wegen Gläubigerbenachteiligung mittels Duldungsbescheid angefochten werden, wenn der Veräußerer ein Wohnrecht zurückbehält, das zu einer wertausschöpfenden Belastung der Immobilie führt.
--> Das FG hat die Revision zugelassen.
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