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Steuerrecht
02.10.2009
Steuerrecht
BFH: Anfechtbarkeit der Ungültigerklärung einer Zollanmeldung

Der BFH hat durch Urteil vom 21.7.2009 – VII R 2/ 08 – entschieden: Stellt sich nach Annahme der Zollanmeldung für eingeführte Arzneimittel heraus, dass die Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 S. 1 AMG nicht vorliegen, kann die Zollanmeldung nicht von Amts wegen für ungültig erklärt, jedoch unter den Voraussetzungen des Art. 8 ZK die Annahme der Zollanmeldung zurückgenommen werden. Ob ein Apotheker gemäß § 73 Abs. 3 S. 2AMG berechtigt ist, Arzneimittel zu beziehen, entscheidet nicht das HZA, sondern die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde. Hat das HZA Zweifel an der Bezugsberechtigung, kann es vor Überlassung der Waren die Sendung bis zur Stellungnahme der Arzneimittelüberwachungsbehörde vorübergehend anhalten.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2171-6 unter www.betriebs-berater.de

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