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Steuerrecht
13.07.2011
Steuerrecht
BFH: Anerkennung von Versendungsbelegen auch ohne Unterschrift des Auftraggebers des Spediteurs

Der BFH hat durch Urteil vom 17.2.2011 – V R 28/10 – entschieden: Der Unternehmer, der die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen beansprucht, hat die Voraussetzungen der Steuerfreiheit durch Belege und Aufzeichnungen nachzuweisen. Bei einer Versendung durch einen vom Lieferer oder Abnehmer beauftragten Spediteur kann der Nachweis auch durch einen sog. CMR-Frachtbrief geführt werden. Entgegen der Verwaltungsauffassung gilt dies auch dann, wenn der CMR-Frachtbrief nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist. Der BFH stützte dies auf einen Vergleich mit anderen Versendungsbelegen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1749-3 unter www.betriebs-berater.de
(PM BFH vom 13.7.2011)

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