BFH: Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten
Der BFH hat mit Urteil vom 20.11.2018 – VIII R 37/15 - entschieden: Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der ab 1. Januar 2009 geltenden Rechtslage im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt.