BFH: Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft – Berufliche Niederlassung des Geschftsführers
Der BFH hat mit Urteil vom 6.8.2013 - VII R 15/12 - wie folgt entschieden: Eine Steuerberatungsgesellschaft kann auch dann anerkannt werden, wenn die erforderliche berufliche Niederlassung ihres Geschftsführers am Ort der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Anerkennungsantrag noch nicht unterhalten wird, sofern es nicht erkennbar an der ernstlichen Absicht fehlt, eine solche Niederlassung alsbald zu begründen und zu unterhalten. Die Anerkennung der Gesellschaft darf unter die aufschiebende Bedingung gestellt werden, dass sie ihre werbende Tätigkeit erst entfalten darf, wenn der Geschftsführer eine solche Niederlassung tatsächlich begründet hat.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2773-2 unter www.betriebs-berater.de