Schweiz: Amtshilfeverordnung
Die Schweiz hat sich im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuerhinterziehung zur Einhaltung des OECD-Standards verpflichtet. Mit der Amtshilfeverordnung, die ab dem 1.10.2010 gilt, verlangt die Schweiz von Steuerfahndern anderer Länder ausführliche Angaben über Steuerhinterzieher, bevor sie tatsächlich Amtshilfe leistet. Die verlangte Information muss beschrieben werden, der Steuerzweck muss genannt werden, es bedarf der Begründung, weshalb die Schweiz weiterhelfen könnte, und der Zeitraum, in dem die Steuerhinterziehung stattgefunden hat, ist exakt zu definieren. De facto sind die Hürden für eine Amtshilfe damit so hoch, dass sie nur in seltenen Fällen geleistet werden muss.
(HB vom 22.9.2010, S. 13)