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Steuerrecht
07.08.2013
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Altverluste beim Systemwechsel zur Abgeltungssteuer

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 6.6.2013 -12 K 3905/12 F - wie folgt entschieden: „Altverluste“ aufgrund des Systemwechsels vom Halbeinkünfteverfahren zur Abgeltungssteuer werden nicht berücksichtigt.

Es liegt kein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip vor, weil dieses Prinzip sicher nicht verlangt, auch die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängenden Ausgaben zum steuermindernden Abzug zuzulassen. Es liegt ferner kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art 3 GG) vor, denn die unterschiedliche Behandlung der Anschaffungskosten folgt aus den Unterschieden des jeweiligen Besteuerungssystems. Es bedurfte keiner Übergangsregelung zur Behandlung der Altverluste, weil die nicht ausgeglichenen abziehbaren Betriebsausgaben/Werbungskosten auch unter Geltung der Abgeltungssteuer abziehbar blieben.
(Quelle: PM FG Dsseldorf vom 30.7.2013)

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1941-5 unter www.betriebs-berater.de

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