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Steuerrecht
20.04.2010
Steuerrecht
Stadtkämmerei Stuttgart: Alternativen zur Gewerbesteuer

Der Finanzbürgermeister von Stuttgart, Michael Föll, hat laut einer Meldung des Handelsblatts vom 20.4.2010, 12, als erster Großstadtkämmerer zu erkennen gegeben, dass die Beibehaltung der Gewerbesteuer für die Kommunen nicht mehr sakrosankt ist. Deren Bereitschaft wächst, über Alternativen nachzudenken. So hat Stuttgart den Fall berechnen lassen, dass die GewSt entfiele und die Stadt statt dessen einen höheren Anteil an ESt und KSt erhalten würde. Es zeigte sich, dass Stuttgart gerade in Rezessionszeiten besser dastehen würde als bislang. Kleinere Städte mit nur einem großen Gewerbesteuerzahler stünden sich allerdings schlechter und müssten daher einen Ausgleich erhalten.

Dieses Ergebnis bringt Bewegung in die Arbeit der Regierungskommission Gemeindefinanzreform, die Mitte Juni erste Ergebnisse präsentieren soll. Diskutiert wird insbesondere eine kommunale Wirtschaftssteuer, mit der den Kommunen ein eigenes Hebesatzrecht eingeräumt würde, Teile der ESt und der KSt (letztere soll um 8 % auf 22 % steigen) selbst zu generieren. Personengesellschaften würden über einen Gewinnanteil beteiligt. Auch sollten die Kommunen einen Anteil an der LSt erhalten, um so Anreize für Arbeitsplätze zu schaffen. Der Anteil von 15 % an der ESt soll erhalten bleiben. Freiberufler müssten sich ebenfalls an dieser kommunalen Wirtschaftssteuer beteiligen (bislang zahlen sie keine GewSt). Die FDP schlägt demgegenüber vor, den Gemeinden einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer zuzugestehen.

Das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e. V. hat im März 2010 die Studie "Aktuelle Empfehlungen zu Abbau und Ersatz der Gewerbesteuer" vorgestellt, in der die o.a. Alternativen zur GewSt in Form der Beteiligung der Kommunen an ESt und KSt präferiert wird. Das Institut schlägt u. a. vor, den KSt-Satz bei einem Abbau der GewSt weitgehend belastungsneutral auf 28 % anzuheben.

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