BFH: Altenhilfe eines gemeinnützigen Vereins umsatzsteuerfrei
Der BFH hat im Urteil vom 8.6.2011 – XI R 22/09 – entschieden: Leistungen der Altenhilfe im Bereich des „betreuten Wohnens“, die von einem gemeinnützigen Verein der freien Wohlfahrtspflege gegenüber Senioren erbracht werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. (Quelle: PM BFH vom 31.8.2011)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2196-4 unter www.betriebs-berater.de