BFH: Als Berufsbetreuer tätige Sozietät – Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit
Im Urteil vom 15.6.2010 – VIII R 10/09 – hat der BFH entsprechend für eine Sozietät von Rechtsanwälten entschieden, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind; sie erziele aus der Berufsbetreuung Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die Abfärberegelung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG finde daher keine Anwendung.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2142-4