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Steuerrecht
28.03.2013
Steuerrecht
Bundesrat: Änderungen des Steuerrechts – Nachverhandlungen im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das unter anderem Rechtsänderungen zur Anpassung des Steuerrechts enthält, in den Vermittlungsausschuss verwiesen (BR-Drs. 157/13 (B)). Die Länder bemängeln, dass in dem Gesetz wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen fehlen, zum Beispiel im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungenundden so genannten Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer. ImErgebnis sei das Gesetz daher so zu fassen, wie es der Vermittlungsausschuss – ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften – bereits am 12.12.2012 vorgeschlagen hatte. Es handelt sich um eine „abgespeckte“ Version des JStG 2013,dem der Bundesrat am1.2.2013 die erforderliche Zustimmung verweigerte. Zuvor hatte der Bundestag den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abgelehnt.
Im Vermittlungsausschuss soll erreicht werden, das Gesetz um wichtige Maßnahmen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen und damit verbundenen Steuermindereinnahmen zu ergänzen, insbesondere:
– Verhinderung der Nichtbesteuerung von Erträgen bei hybriden Finanzierungen (§ 3 Nr. 40 EStG, § 8b Abs. 1 S. 2 KStG)
– Verhinderung von Steuergestaltungen bei der Wertpapierleihe (§ 8b Abs. 10 KStG)
– Maßnahmen gegen die Monetarisierung von Verlusten (§ 2 Abs. 4 UmwStG)
– Maßnahmen gegen Gestaltungen bei der Erbschaftsteuer („Cash-GmbHs“ – §§ 13a, 13b ErbStG)
– Maßnahmen gegen RETT-Blocker-Gestaltungen bei der Grunderwerbsteuer
– Weitere Maßnahmen zur Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 50d Abs. 9, 10, § 50i EStG) Im Ergebnis ist es Ziel des Bundesrats, das Amtshilferichtlinie- Umsetzungsgesetz („JStG 2013 light“) so zu fassen, dass die am 12.12.2012 im Vermittlungsausschuss bereits erzielten Einigungen zwischen Bundestag und Bundesrat zum JStG 2013 (alt) – ohne die darin enthaltenen umstrittenen Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften – umgesetzt werden.
(PM Bundesrat vom 22.3.2013)

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