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Steuerrecht
14.04.2011
Steuerrecht
EU-Kommission: Änderungen am deutschen Mehrwertsteuerrecht angemahnt

Die EU-Kommission hat Änderungen am deutschen Mehrwertsteuerrecht angemahnt. Deutschland soll seine Vorschriften zur Befreiung der Mehrwertsteuern ausweiten. Die EU-Kommission forderte Deutschland am 6.4.2011 auf, die Befreiung von Mehrwertsteuern auch auf Dienstleistungen auszudehnen, die selbstständige Zusammenschlüsse von Personen, deren Tätigkeiten nicht vorsteuerabzugsfähig sind, ihren Mitgliedern erbringen. Der deutsche Gesetzgeber beschränkt diese Möglichkeit auf Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, nach EU-Recht hingegen muss sie in allen Wirtschaftsbereichen gegeben sein.
(PM EU-Kommission vom 6.4.2011)

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