Bundesrat: Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Am 12.6.2009 ist der Bundesrat der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt, dem Vierten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuern (BRDrs. 450/09) zuzustimmen. Mit diesem Gesetz soll die neu gefasste EU-Richlinie 2008/118/EG vom 16.12.2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem in nationales Recht umgesetzt werden. Das erfordert die Änderung mehrerer Gesetze, die Verbrauchsteuern betreffen, z. B. die Tabak-, Kaffee- und Energiesteuer. Die EU-Richtlinie schafft die Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement an Control System), das ab April 2010 starten und ab Januar 2011 bindend sein soll. Einschlägige Beförderungsverfahren sollen dann IT-mäßig abgewickelt werden. Die Steuern müssen dabei erst entrichtet werden, wenn die Waren zum Verbrauch abgegeben werden. Neben der Vereinfachung für alle Beteiligten soll auf diese Weise Steuerbetrug wirksamer bekämpft werden.
(PM Bundesrat vom 12.6.2009)