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Steuerrecht
14.12.2010
Steuerrecht
Bundesrat: Änderung von Verbrauchssteuergesetzen

Der Bundestag hat am 2.12.2010 aufgrund des Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/4052) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen (BT-Drs. 17/3025) angenommen. Damit setzt der Bundestag die Europäische Tabaksteuerrichtlinie um und erhöht gleichzeitig die Tabaksteuer in mehreren Schritten bis zum Januar 2015. Der Bundesrat hatte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im September 2010 keine Einwendungen erhoben. In diesem Entwurf war allerdings die Erhöhung der Tabaksteuer, die eine Packung Zigaretten um etwa vier bis acht Cent jährlich verteuert, noch nicht enthalten. Der Bundestag hat diese Regelung in das Gesetz aufgenommen, um weitere Schritte zur Haushaltskonsolidierung zu unternehmen. Die Maßnahme verspricht für den Bund Mehreinnahmen von 200 Millionen Euro für das Jahr 2011. Dieser Betrag summiert sich auf ca. eine Milliarde Euro im Jahr 2015. Außerdem strich der Bundestag die im Entwurf noch vorgesehene Änderung des Biersteuergesetzes, um diese Regelung in einem separaten Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Durch diesen Schritt unterliegt das Gesetz nicht mehr der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat.


Ausschussempfehlungen: Der Finanzausschuss empfiehlt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und das Gesetz damit zu billigen.


Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf am 17.12.2010 (BR-Drs. 791/10).

(PM Bundesrat vom 14.12.2010)

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