BFH: Änderung eines Steuerbescheides bei Zusammenveranlagung
Der BFH hat durch Urteil vom 14.10.2009– X R 14/08 – entschieden: Allein die Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen eines den Vorwegabzug betreffenden rückwirkenden Ereignisses, das die Verhältnisse nur eines Ehegatten berührt, berechtigt nicht zur Korrektur eines Fehlers, der die steuerlichen Verhältnisse des anderen Ehegatten berührt. Eine Änderung wegen einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache kommt nicht in Betracht, wenn sich die nachträglich bekannt gewordene Tatsache zunächst wegen Zusammenveranlagung nicht ausgewirkt hatte.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-214-2