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Steuerrecht
22.03.2013
Steuerrecht
FG Münster: Änderung des Gesellschafterbestands einer KG nach § 1 Abs. 2a GrEStG (Leitsätze der Red.)

Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung an, wonach die nach § 1 Abs. 2a GrEStG durch Anteilserwerb an einer Personengesellschaft entstandene Grunderwerbsteuer als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe zu behandeln ist. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Transparenzprinzip.

Die Auffassung der Finanzverwaltung steht mit den vom BFH im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 GrEStG entwickelten Grundsätzen im Widerspruch, wonach die rechtliche Einordnung von Aufwendungen als Anschaffungskosten einen über die reine Kausalität hinausgehenden finalen Zusammenhang zwischen Aufwendung und Anschaffung voraussetzt.

FG Münster, Urteil vom 14.2.2013 - 2 K 2838/10 G, F

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