Bundesregierung: Änderung des DBA Schweiz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz – BT-Drs. 17/6257 – vorgelegt. Die Änderung ist notwendig, da die Schweiz inzwischen den OECD-Standard anerkannt hat. Die Änderung des Vertrags verpflichte dazu, Informationen zu erteilen, die zur Besteuerung im ersuchenden Staat „voraussichtlich erheblich“ seien. Es bedürfe allerdings eines Anlasses für ein Auskunftsersuchen, um anlasslose Anfragen „ins Blaue“ auszuschließen.
(hib Deutscher Bundestag vom 4.7.2011)