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Steuerrecht
22.09.2011
Steuerrecht
Verbände: Änderung der elektronischen Steuerdatenübertragung

Einige Verbände fordern Änderungen bei der elektronischen Steuerdatenübermittlung. Die Verbände fordern deshalb eine klare gesetzliche Verpflichtung, auch den Steuerzahler stets sowohl über Inhalt als auch Zeitpunkt der Meldung seiner Daten zu informieren. Die Verbände fordern ferner, dass die Finanzämter Datenabweichungen nicht einfach hinnehmen dürfen, sondern aufklären müssen. Als Drittes fordern die Verbände, dass Schreib- und ähnliche Fehler des Steuerzahlers nachträglich korrigiert werden können.
(Quelle: PM DStV vom 20.9.2011)

Volltext der Eingabe unter www.dstv.de

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