EU-Kommission: Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie
Am 13.11.2008 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie 2003/48/EG angenommen. Mit der Neuregelung soll Steuerflucht u. a. dadurch verhindert werden, dass die Zahlstellen Zinszahlungen von Steuerpflichtigen aus anderen Mitgliedstaaten entweder melden oder auf die vereinnahmten Zinserträge Quellensteuer erheben. Das soll nunmehr auf bestimmte Finanzinnovationen und bestimmte Lebensversicherungsangebote ausgedehnt werden.
(PM EU-Komm. 17.11.2008)