BFH: Änderung der USt-Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie
Der BFH befand durch Urteil vom 11.2.2010 – V R 2/09 –, die Minderung der Bemessungsgrundlage setze einen unmittelbaren Zusammenhang einer Zahlung mit der erbrachten Leistung voraus. Hat der Verkäufer einer vermieteten Gewerbeimmobilie dem Käufer im Kaufvertrag aus den bereits abgeschlossenen Mietverträgen Mieterträge garantiert, deren Höhe durch die tatsächlich erzielten Mieten nicht erreicht werden, und zahlt er hierfür an den Käufer einen Ausgleich, steht diese Zahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung der Immobilie und mindert deren Bemessungsgrundlage.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1309-3