BFH: Änderung der Schenkungsteuer-festsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis
Der BFH hat mit Urteil vom 12.7.2017 – II R 45/15 – ECLI:DE:BFH:2017:U.120717.IIR45.15.0 – wie folgt entschieden:
Die erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2069-3