BFH: Änderung der Rechtsprechung zur Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG
Der Große Senat hat mit Beschluss vom 17.12.2007 - GrS 2/04 - entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. Die bisherige gegenteilige Rechtsprechung des BFH ist jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin in allen Erbfällen anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind. Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer. Sie erfasst die im Einkommen zu Tage tretende Leistungsfähigkeit der einzelnen natürlichen Personen und wird daher vom Grundsatz der Individualbesteuerung und vom Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit beherrscht. Hiermit ist es unvereinbar, die beim Erblasser nicht verbrauchten Verlustvorträge auf den Erben zu übertragen, so der BFH.
Volltext des Beschlusses: //BB-ONLINE BBL2008-639-1