BFH: Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UStG (1)
Der BFH hat mit Urteil vom 21.6.2018 – V R 25/15 - entschieden:
1. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter Die Woche im Blick | Steuerrecht 1814 Betriebs-Berater | BB 32.2018 | 6.8.2018 Steuerrecht | Die Woche im Blick der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung).
2. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist.
--> Im entschiedenen Fall erwarb der Kläger, ein Autohändler, Kraftfahrzeuge von einem Einzelunternehmer, der „im Onlinehandel“ tätig war, ohne dabei ein „Autohaus" zu betreiben. Er erteilte dem Kläger Rechnungen, in denen er als seine Anschrift einen Ort angab, an dem er postalisch erreichbar war.