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Steuerrecht
19.02.2010
Steuerrecht
EU: Änderung der MwStSystRL

Am 15.1.2010 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die jüngste Richtlinie zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2009/162/EU – MwStSystRL) veröffentlicht. Mit der Einführung des Art. 168a in die MwStSystRL darf der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken höchstens bzgl. des Teils vorgenommen werden, der auf die Verwendung des Grundstücks für unternehmerische Zwecke entfällt. Ändert sich der Verwendungsanteil des Grundstücks, so werden diese Änderungen nach den in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Vorschriften (in Deutschland voraussichtlich über § 15a UStG) berücksichtigt. Gemäß Art. 2 der RL 2009/162/EU vom 22.12.2009 haben die Mitgliedstaaten den neuen Art. 168a bis zum 1.1.2011 in nationales Recht umzusetzen. Damit ist die „Seeling-Rechtsprechung“ des EuGH ab dem 1.1.2011 nicht mehr anwendbar, in welcher der EuGH judiziert hatte, dass die Eigennutzung von betrieblichen Gebäudeteilen steuerbar und – entgegen der bisherigen nationalen Auffassung – auch nicht steuerfrei ist (EuGH, 8.5.2003 – C-269/00, BB 2003, 1483 m. Komm. Lohse).

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