BReg: Änderung der Kraftfahrzeugsteuer beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 25.1.2017 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die zu Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer führen.
– Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes soll den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung getragen werden. Hierzu wird die ökologische Lenkungswirkung der Steuerentlastungsbetrag für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse verstärkt. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht damit für diese Fahrzeuge insgesamt eine Entlastung vor, die über der Infrastrukturabgabe liegt.
– Mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird geregelt, dass für die Kraftfahrzeugsteuer ab 1. September 2018 die im Rahmen eines neuen Testverfahrens ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte anzuwenden sind.
(Mitteilung BMF vom 25.1.2017)
Volltext unter: BBL2017-214-7