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Steuerrecht
25.01.2017
Steuerrecht
BReg: Änderung der Kraftfahrzeugsteuer beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 25.1.2017 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die zu Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer führen.

– Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes soll den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe für die Kraftfahrzeugsteuer Rechnung getragen werden. Hierzu wird die ökologische Lenkungswirkung der Steuerentlastungsbetrag für besonders schadstoffarme Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse verstärkt. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht damit für diese Fahrzeuge insgesamt eine Entlastung vor, die über der Infrastrukturabgabe liegt.

– Mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird geregelt, dass für die Kraftfahrzeugsteuer ab 1. September 2018 die im Rahmen eines neuen Testverfahrens ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte anzuwenden sind.

(Mitteilung BMF vom 25.1.2017)


Volltext unter: BBL2017-214-7

 

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