EU-Kommission: Änderung der Energiesteuerrichtlinie geplant
Mit den Änderungen der Energiesteuerrichtlinie will die Europäische Kommission die Verbrauchsteuern auf die Verwendung von Energieerzeugnissen und Strom in den EU-Mitglied-staaten noch weiter harmonisieren. Sie bestimmt dazu Mindeststeuersätze für die steuerbare Energie (insb. Mineralöle, Erdgas, Kohle und Strom) und legt den Rahmen für Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen fest. Inwieweit die Änderungen der Energiesteuerrichtlinie auch von den Mitgliedstaaten gewollt sind, lässt sich derzeit nicht einheitlich beantworten. Dies ist aber nötig, denn der Vorschlag der Kommission muss noch vom EU-Rat einstimmig - gegebenenfalls mit Änderungen - beschlossen werden. Ob Deutschland dem Vorschlag zustimmen wird, kann noch nicht abschließend beantwortet werden. Zunächst wird die Bundesregierung detailliert prüfen, welche Folgen sich für Deutschland aus den Vorschlägen ergeben. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass Änderungen der gewachsenen Besteuerungsstrukturen in Deutschland nicht zu unzumutbaren Folgen bei Wirtschaft und Verbrauchern führen.
(Newsletter BMF vom 14.4.2011)