BFH: Änderung der Bemessungsgrundlage bei Rabatten im Punktsystem
Der BFH hat mit Urteil vom 16.1.2020 – V R 42/17 – entschieden: Beteiligt sich ein Unternehmer an einem von einem Dritten betriebenen Rabattsystem, das an Kunden des Unternehmers umsatzabhängige Punkte ausgibt, so mindert sich die Bemessungsgrundlage des Unternehmers erst, wenn der Kunde die Punkte tatsächlich einlöst.