BT: Änderung bei Hinzurechnung in Arbeit
Die Bundesregierung sieht bei der Hinzurechnungsbesteuerung grundsätzlich Änderungsbedarf. In der Antwort (BT-Drs.19/16792) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs.19/ 16433) verweist sie auf einen Referentenentwurf des BMF. Der Meinungsbildungsprozess in der Bundesregierung darüber sei aber noch nicht abgeschlossen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die FDP-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Hinzurechnungsbesteuerung bei Unternehmen mit Beteiligung an Auslandsgesellschaften zu höheren Steuerbelastungen als bei Unternehmen ohne Auslandsbeteiligungen führen würde.
(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 185/2020 vom 13.2.2020)