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Steuerrecht
21.02.2020
Steuerrecht
BT: Änderung bei Hinzurechnung in Arbeit

Die Bundesregierung sieht bei der Hinzurechnungsbesteuerung grundsätzlich Änderungsbedarf. In der Antwort (BT-Drs.19/16792) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs.19/ 16433) verweist sie auf einen Referentenentwurf des BMF. Der Meinungsbildungsprozess in der Bundesregierung darüber sei aber noch nicht abgeschlossen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die FDP-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Hinzurechnungsbesteuerung bei Unternehmen mit Beteiligung an Auslandsgesellschaften zu höheren Steuerbelastungen als bei Unternehmen ohne Auslandsbeteiligungen führen würde.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 185/2020 vom 13.2.2020)

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