R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
19.09.2011
Steuerrecht
FG München: Adressat des KraftSt- Bescheids bei Insolvenz/Zwangsverwaltung

Das FG München hat durch Urteil vom 23.3.2011 – 4 K 812/08 – entschieden: Der KraftSt-Bescheid ist beim Zusammentreffen von Insolvenz und Zwangsverwaltung an den Zwangsverwalter (und nicht an den Insolvenzverwalter) zu richten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: II R 28/11).

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2325-2 unter www.betriebs-berater.de

--> Auch innerhalb des BFH ist die Rechtsprechung nicht einheitlich: Der VII. Senat hatte durch Urteil vom 16.11.2004 – VII R 62/03 (BStBl. II 2005, 309) die Ansicht vertreten, die KraftSt sei keine Masseverbindlichkeit, wenn das Kfz nach der Verfahrenseröffnung nicht im Rahmen der Verwaltung der Insolvenzmasse vom Insolvenzverwalter genutzt, sondern dem Schuldner freigegeben werde. Der zwischenzeitlich für die KfzSt zuständige IX. Senat hat demgegenüber judiziert, dass die nach Insolvenzeröffnung entstandene KraftSt auch dann Masseverbindlichkeit sei, wenn sich das Kfz nicht mehr im Besitz des Schuldners befinde, die Steuerpflicht aber noch andauere.

stats