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Steuerrecht
20.07.2011
Steuerrecht
BFH: AdV

Der BFH hat im Beschluss vom 16.6.2011 – IV B 120/10 – entschieden: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Verzögerungsgeld auch verhängt werden kann, wenn ein Steuerpflichtiger einer Aufforderung des FA zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Es bestehen indes ernstliche Zweifel, ob eine mehrfache Festsetzung eines Verzögerungsgelds wegen fortdauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen zulässig ist.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-1813-3 unter www.betriebs-berater.de
(PM BFH vom 20.7.2011)

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