BFH: Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen Aktien gemeinschaftswidrig
Der BFH hat durch Urteil vom 28.10.2009 – I R 27/08 – entschieden: Das Abzugsverbot für negative Aktiengewinne einer Kapitalgesellschaft aus der Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds (§ 40a Abs. 1 S. 2 KAGG i. V. m § 8b Abs. 3 KStG 1999) ist im Jahr 2001 nur insoweit anwendbar, als die Gewinnminderungen auf Beteiligungen der Investmentfonds an aus- ländischen Kapitalgesellschaften beruhen. Die Beschränkung des Abzugsverbots auf negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen der Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen, verstößt gegen Art. 56 EG (Anschluss an EuGH-Urteil, 22.1.2009 C-377/07, STEKO Industriemontage GmbH, IStR 2009, 133).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-278-1