Niedersächsisches FG: Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen, die der Steuerpflichtige aufgrund eines Vergleichs zur Ablösung einer Darlehensschuld zu leisten hat
Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 7.12.2016 – 2 K 177/15 - wie folgt entschieden:
Schließt der Steuerpflichtige, der Gesamtschuldner einer Verbindlichkeit ist, mit dem Gläubiger einen Vergleich über diese Verbindlichkeit, kann der gezahlte Ablösungsbetrag mangels anderweitiger Vereinbarungen als Tilgung der geschuldeten Zinsen gewertet und daher als steuerlich abziehbar angesehen werden.
--> Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: IX R 10/17).