BFH: Abzugsfähigkeit von Badrenovierungskosten als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
Der BFH hat mit Urteil vom 14.5.2019 – VIII R 16/15 – entschieden: Renovierungs- und Umbaukosten, die für einen Raum anfallen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient, erhöhen nicht die gemäߧ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie sind auch nicht als allgemeine Gebäudekosten über den Flächenanteil des Arbeitszimmers bei den Betriebsausgaben zu berücksichtigen.