BStBK: Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten
Die BStBK plädiert für die steuerliche Abzugsfähigkeit auch von privaten Steuerberatungskosten. Durch die Komplexität des Steuerrechts ist die Steuererklärung ohne steuerliche Hilfe oft nicht mehr auszufüllen. Das kann bei selbsterstellten Steuererklärungen zu einem erheblichen Qualitätsverlust führen und somit bei den Finanzämtern zu unnötigem Bearbeitungsaufwand. Die Bu plädiert für umfassende Steuervereinfachung und empfiehlt dem Steuergesetzgeber, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die dort vorgesehene Wiedereinführung der Absetzbarkeit privater Steuerberatungskosten umzusetzen. Von der Einführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten profitieren insbesondere die Bürger und die Finanzverwaltung. Korrekt erstellte Steuererklärungen heben die Qualität und entlasten somit die Finanzämter, da geringerer Klärungsbedarf und weniger Rückfragen den Arbeitsaufwand reduzieren.
(PM BStBK vom 18.8.2010)