BFH: Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten
Der BFH hat durch Urteil vom 9.12.2009 – II R 37/08 – entschieden: Die Kosten einer Erbauseinandersetzung sind gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Bewertung der im Nachlass befindlichen Grundstücke durch Sachverst ändige.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1053-3 unter www.betriebs-berater.de