BFH: Abzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwand
Mit Urteil v.18.9.2007 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für die Bewirtung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind, der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen. Unbeschränkt abgezogen werden kann nur derjenige Bewirtungsaufwand, der einerseits betrieblich veranlasst ist und andererseits auf die Bewirtung der Arbeitnehmer entfällt. Im Streitfall wurden im Rahmen einer Schulungsmaßnahme Bewirtungen auch an freie Mitarbeiter erbracht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-19-2