FG Baden-Württemberg: Abzugsbeschränkung betrieblicher Verluste aus Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 S. 3 EStG 2009
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 8.4.2013 -10 K 3512/11 - wie folgt entschieden: Soweit es durch die Verlustabzugsbeschränkung gem. § 15 Abs. 4 S. 3 EStG nicht nur zu einer zeitlichen Streckung, sondern zu einem endgültigen Untergang von Verlusten kommt, weil aufgrund der Liquidation keine weiteren verrechenbaren Gewinne aus den Swaps erzielt werden können, ist dies eine ausnahmsweise Folge der verfassungsgemäßen typisierenden Regelung. Solche Einzelfälle sind hinzunehmen – oder ggf. im Billigkeitswege zu korrigieren – und führen nicht zur Verfassungswidrigkeit der Vorschrift. Vergleichbare Fälle treten gleichfalls bei anderen Verlustabzugsregelungen auf.