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Steuerrecht
14.08.2013
Steuerrecht
EuGH (GA): Abzug der an Verbraucher gewährten Rabatte eines Reisebüros von der USt-Bemessungsgrundlage?

Der GA schlägt dem Gerichtshof vor, die vom BFH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten:
1. Die im Urteil des Gerichtshofs vom 24.10.1996, Elida Gibbs (C-317/94, Slg. 1996, I 5339), aufgestellten Grundsätze zur Minderung der Besteuerungsgrundlage bei Unternehmen, die dem Verbraucher einer nachgelagerten Dienstleistung Preisnachlässe gewähren, gelten auch für den Fall, dass ein Vermittler (hier: das Reisebüro) dem Empfänger (hier: dem Reisekunden) der von ihm vermittelten Leistung (hier: der Leistung des Reiseveranstalters) auf seine Kosten einen Preisnachlass gewährt.
2. In Fällen, in denen mit der vermittelten Leistung eines Reiseveranstalters die Tätigkeit eines Vermittlers einhergeht, wird das sich aus dem Urteil des Gerichtshofs Elida Gibbs (…) ergebende Recht des Vermittlers auf Minderung seiner Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer wegen Preisnachlässen, die er den Verbrauchern gewährt, nicht dadurch beeinträchtigt, dass die vermittelte Leistung unter die Margenregelung in Art. 26 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/ EWG (…) fällt.
3. Wie sich unmittelbar aus dem System der Sechsten Richtlinie 77/388 ergibt, versagt ein Mitgliedstaat im Fall der Steuerbefreiung der vermittelten Leistung eine Minderung der Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, ohne zuvor in speziellen Rechtsvorschriften zusätzliche Bedingungen hierfür festgelegt zu haben.
GA Wathelet, Schlussanträge vom 18.7. 2013 – C-300/12 (FA Düsseldorf-Mitte/IberoTours GmbH)

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2005-1 unter www.betriebs-berater.de

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