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Steuerrecht
07.10.2009
Steuerrecht
BMF: Abzug der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - Vollziehungsaussetzung


Der BFH hatte mit Beschluss vom 25.8.2009 - VI B 69/09 - (BB 2009, 2241 mit Entscheidungsreport Lühn) entschieden, es sei ernstlich zweifelhaft, ob das ab VZ 2007 geltende Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG (idF des StÄndG 2007) betreffend Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verfassungsgemäß ist. Das BMF hat im Hinblick auf diesen BFH-Beschluss mit Schreiben vom 6.10.2009 - IV A 3 - S 0623/09/10001 -  angeordnet, die Vollziehung in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung von Anträgen auf LSt-Ermäßigung für Jahre ab 2009, gegen die Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen für VZ ab 2009 oder gegen ESt-Bescheide für VZ ab 2007 unter den dort genannten Voraussetzungen auszusetzen.
Volltext des Schreibens: //BB-ONLINE BBL2009-2226-4 unter www.betriebs-berater.de

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