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Steuerrecht
12.03.2008
Steuerrecht
BFH: Abziehbarer Aufwandbei abgekürztem Vertragsweg

In dem dem Urteil vom 15.1.2008 – IX R 45/07 – zugrunde liegenden Fall kümmerte sich die Mutter des Steuerpflichtigen um dessen vermietete Wohnung. Als die langjährige Mieterin ihres Sohnes starb, beauftragte sie zum Zwecke der Renovierung die Handwerker und zahlte auch die Rechnungen. Der abgekürzte Vertragsweg führt nicht zu Drittaufwand, sondern zu eigenem Aufwand des Steuerpflichtigen. Der BFH behandelt den Fall so, wie wenn die Mutter ihrem Sohn das Geld für die Erhaltungsmaßnahmen von vornherein schenkweise überlassen hätte. Der BFH best ätigt seine Entscheidung zum abgekürzten Vertragsweg vom 15.11.2005 – IX R 25/03, welche die Finanzverwaltung nicht anwendet (BMFSchreiben vom9.8.2006, BStBl. I 2006, 492).
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-583-2

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